Rauchmelder retten Leben
Rauchmeldertag 13.08.2021
Der diesjährige Rauchmeldertag findet am Freitag, den 13. August statt. Sein Motto: „Nur funktionierende Rauchmelder retten Leben – Rauchmelder jährlich prüfen und nach 10 Jahren austauschen“. Mit dieser Botschaft sollen vor allem Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern sowie private Vermieter daran erinnert werden, die Rauchmelder sowohl in ihren eigenen vier Wänden als auch in ihren vermieteten Wohnungen jedes Jahr zu prüfen und nach 10 Jahren auszutauschen.
Brandbekämpfung / Brand
Die ursprüngliche Aufgabe der Feuerwehr war das schnelle und frühzeitige bekämpfen von Bränden mit Wasser. Bereits 1840, nach dem großen Stadtbrand, wurde in Markneukirchen eine sogenannte Bürgerfeuerwehr ins Leben gerufen.
Die Art und der Umfang des Brandereignisses entscheiden über das genaue Alarmierungsstichwort. Diese Festlegung wird bei der telefonischen Notrufannahme in der Leitstelle Zwickau getroffen und in fünf Stufen unterteilt. Zu diesen fünf Unterteilungen kommt eine sechste Kategorie, die sogenannten Schwerpunktobjekte bzw. Objekte mit einer Brand-/Gefahrenmeldeanlage. Für diesen Bereich existieren vorgegebene Alarmpläne, die in „Meldeanlage ausgelöst“ und „Brand bestätigt“ unterteilt sind.
Technische Hilfeleistung / Hilfeleistung
Hierbei handelt es sich um Einsätze, die derzeit das wohl umfangreichste Aufgabengebiet der Feuerwehr darstellt. In diese Alarmierungsart fallen alle Einsätze, die sich nicht vorrangig auf die Verwendung von Löschmittel bzw. die notfallmedizinische Hilfe beschränken.
Den Begriff technische Hilfeleistung definiert die „Ständige Konferenz für Katastrophenvorsorge und Bevölkerungsschutz“ im „Wörterbuch für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe“ wie folgt:
„Umfasst alle Maßnahmen zur Abwehr von Gefahren für Leben, Gesundheit und Sachen die aus Explosionen, Überschwemmungen, Unfällen und ähnlichen Ereignissen entstehen.“
Anders gesagt fallen fast alle Einsatzarten, die nicht zur Brandbekämpfung zählen und keine reine notfallmedizinische Hilfe geleistet wird, in die Kategorie der technischen Hilfeleistung.
Bundesweiter Warntag 2020
Am 10. September wird erstmals ein bundesweiter Warntag, seit der Wiedervereinigung, durchgeführt. Künftig wird er jährlich an jedem zweiten Donnerstag im September stattfinden. An diesem Warntag, werden bundesweit alle Warnmittel, wie zum Beispiel Sirenen und Warn-Apps erprobt. Punkt 11:00 Uhr werden in den Landkreisen und Kommunen zeitgleich die Warnmittel ausgelöst.
Feld-, Wald- und Wiesenbrände
Bereits am Osterwochenende wurde für den Bereich Markneukirchen die Waldbrandgefahrenstufe 3 durch den Deutschen Wetterdienst festgelegt. Dies bedeutet eine mittlere Gefahr. Seit 2013 werden die neuen Waldbrandwarnstufen (Stufe 1 bis 5) verwendet. Der aktuell gültige Waldbrandgefahrenindex kann jederzeit online auf den Seiten des Deutschen Wetterdienstes (www.dwd.de/waldbrand) eingesehen werden. Ab der Waldbrandgefahrenstufe 4 kann die Forstbehörde den Wald sperren. In der Regel macht sie davon keinen Gebrauch, da jeder Besucher ein möglicher Brandmelder sein kann.