Richtiges Verhalten im Stau

Bilden einer Rettungsgasse

Machen Sie bei Unfällen auf mehrspurigen Fahrbahnen die so genannte Rettungsgasse frei. Sie ist für Fahrzeuge mit Blaulicht gedacht, die schnellstmöglich zum Unfallort vordringen müssen. Im Ernstfall rettet diese Gasse Leben. Sorgen Sie so für die freie Fahrt der Einsatzkräfte.

Denken Sie daran: Bei einem Stau auf mehrspurigen Straßen sind alle Autofahrer verpflichtet, die "Rettungsgasse" frei zu machen. Dabei – so heißt es in der Straßenverkehrsordnung – ist die Rettungsgasse bei zwei Fahrstreifen in der Mitte zu bilden: Autos auf dem linken Fahrstreifen müssen also an den linken Fahrbahnrand fahren, die auf der rechten Spur an den rechten Fahrbahnrand.

Bei mehrspurigen Autobahnen ist die Rettungsgasse zwischen dem äußersten linken und der direkt rechts daneben liegenden Fahrspur zu bilden. Hintergrund: Der Standstreifen ist als Zufahrt zu den Einsatzstellen nicht geeignet, weil er oft nicht durchgehend ausgebaut oder von liegengebliebenen Fahrzeugen blockiert ist.

Alle Autofahrer, die gegen das Gebot der Rettungsgasse verstoßen, müssen mit einem Bußgeld von mindestens 20 Euro rechnen. Jeder Autofahrer sollte daran denken, dass im Notfall keine Zeit verloren werden darf.

Vergleichbare Regeln zur Rettungsgasse gibt es neben Deutschland auch in der Schweiz, Slowenien und Tschechien. In Österreich ist die Bildung und das Freihalten einer Rettungsgasse inzwischen bereits im Verkehrsgesetz verankert.

Quellenangabe
Text und Bild: ADAC

interner Bereich

Dieser Bereich steht ausschließlich unseren Mitgliedern zur Verfügung.

Zugriffszähler

Heute718
Gestern1519
Diese Woche2237
Diesen Monat24753
Gesamt1867434
<Joomla Templates Free